Nerera · Armin Windlin Software
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 1.0 · gültig ab 8. November 2026
Permanenter Link zu dieser Fassung: nerera.ch/agb/v1-0
These General Terms and Conditions are provided in German. The German version is the only legally binding one.
1. Geltungsbereich
- 1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Armin Windlin Software, Waldeggweg 4, 8302 Kloten, Schweiz (nachfolgend «Nerera»), und ihren Kunden über Softwareentwicklung, Hosting, Wartung, Support und Beratung.
- 1.2Nerera erbringt ihre Leistungen ausschliesslich gegenüber Unternehmen, Organisationen und selbständig Erwerbstätigen. Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten werden nicht abgeschlossen.
- 1.3Massgebend ist die in der Offerte bezeichnete Fassung dieser AGB. Mit der Annahme der Offerte (schriftlich oder per E-Mail) anerkennt der Kunde diese AGB.
- 1.4Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit Nerera ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- 1.5
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- a)individuelle schriftliche Vereinbarungen, Offerte und Leistungsbeschreibung;
- b)Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), soweit es um die Bearbeitung von Personendaten geht;
- c)diese AGB;
- d)die gesetzlichen Bestimmungen.
- 1.1
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
- 2.1Offerten von Nerera sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen gültig.
- 2.2Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich abschliessend aus der Offerte bzw. der Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
- 2.3Änderungs- und Zusatzwünsche des Kunden (z.B. neue Funktionen oder geänderte Anforderungen) bedürfen einer separaten Vereinbarung und werden nach Aufwand zum in der Offerte genannten Stundenansatz verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- 2.4Nerera darf zur Leistungserbringung Dritte beiziehen (z.B. Subunternehmer oder Infrastrukturanbieter).
- 2.5Termine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden oder auf Dritte zurückgehen, verschieben die Termine entsprechend.
- 2.1
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
- 3.1Der Kunde stellt Nerera rechtzeitig und unentgeltlich alle Informationen, Inhalte, Zugänge und Entscheidungen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und gibt Feedback und Freigaben innert nützlicher Frist.
- 3.2Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gelieferten Inhalte und Daten rechtmässig sind und keine Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheber-, Marken- und Datenschutzrecht). Er stellt Nerera von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
- 3.3Der Kunde testet gelieferte Software sorgfältig und meldet festgestellte Fehler unverzüglich, möglichst mit nachvollziehbarer Beschreibung.
- 3.4Der Kunde verwaltet die Benutzerkonten und Zugangsdaten seiner Mitarbeitenden und schützt diese vor unbefugtem Zugriff.
- 3.5Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Nerera für die daraus entstehenden Folgen nicht verantwortlich. Dadurch verursachter Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
- 3.1
4. Softwareentwicklung und Abnahme
- 4.1Nerera entwickelt die Software gemäss der vereinbarten Leistungsbeschreibung nach dem bei Vertragsabschluss üblichen Stand der Technik.
- 4.2Nerera teilt dem Kunden mit, wenn die Software oder ein Teil davon zur Abnahme bereit ist. Der Kunde prüft die Software innert 10 Arbeitstagen und meldet allfällige Mängel schriftlich.
- 4.3
Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald eines der folgenden Ereignisse eintritt:
- a)der Kunde erklärt die Abnahme;
- b)die Prüffrist läuft ab, ohne dass der Kunde wesentliche Mängel gemeldet hat;
- c)der Kunde nimmt die Software produktiv in Betrieb (z.B. Go-live).
- 4.4Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
- 4.5Teillieferungen können separat abgenommen werden.
- 4.1
5. Gewährleistung
- 5.1Nerera gewährleistet, dass die Software im Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarten Eigenschaften aufweist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann.
- 5.2Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme. Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden.
- 5.3Nerera behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist kostenlos durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder, wenn der Mangel die Software für den Kunden unbrauchbar macht, für den betroffenen Teil vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatz richtet sich ausschliesslich nach Ziffer 9.
- 5.4
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die zurückzuführen sind auf:
- a)Änderungen oder Eingriffe des Kunden oder Dritter;
- b)unsachgemässe Nutzung oder Bedienung;
- c)Software, Dienste oder Schnittstellen von Dritten;
- d)Änderungen der Systemumgebung nach der Abnahme (z.B. Browser, Betriebssysteme, Schnittstellen von Drittanbietern);
- e)vom Kunden abgelehnte oder nicht umgesetzte Updates.
- 5.5Die Beschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für Mängel, die Nerera arglistig verschwiegen hat.
- 5.1
6. Hosting
- 6.1Nerera stellt Hosting-Leistungen über Infrastruktur von Drittanbietern bereit (z.B. Hetzner Online GmbH). Der Speicherort der Daten wird in der Offerte bzw. im AVV festgehalten und liegt standardmässig in der Schweiz oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
- 6.2Nerera strebt eine hohe Verfügbarkeit an, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) und keine bestimmten Reaktions- oder Behebungszeiten, sofern diese nicht ausdrücklich in einem Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurden.
- 6.3Nerera ist nicht verantwortlich für Unterbrüche, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere Störungen bei Rechenzentren, Netzwerk- und DNS-Anbietern oder Schnittstellen von Dritten, sowie für angekündigte Wartungsarbeiten.
- 6.4Umfang und Häufigkeit von Backups richten sich nach der Offerte. Nerera kann die vollständige Wiederherstellung von Daten nicht garantieren. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, geschäftskritische Daten zusätzlich selbst zu sichern, sofern dies nicht ausdrücklich als Leistung von Nerera vereinbart ist.
- 6.5Der Kunde darf die Hosting-Leistungen nicht für rechtswidrige Inhalte oder Zwecke nutzen. Bei Rechtsverletzungen oder akuten Sicherheitsrisiken darf Nerera betroffene Dienste vorübergehend sperren und informiert den Kunden umgehend.
- 6.6Nerera darf Infrastruktur und Anbieter wechseln, sofern sich die vereinbarte Leistung dadurch nicht wesentlich verschlechtert. Für Personendaten gelten zusätzlich die Bestimmungen des AVV.
- 6.1
7. Wartung und Support
- 7.1
Der Umfang der Wartung richtet sich nach der Offerte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Wartung:
- a)regelmässige Sicherheits- und Routine-Updates (Patch- und Minor-Versionen) der von Nerera betriebenen Software und ihrer Abhängigkeiten;
- b)eine Überwachung der grundlegenden Erreichbarkeit;
- c)die Behebung von Störungen, die durch diese Updates verursacht wurden;
- d)die Beantwortung kleinerer Anfragen per E-Mail.
- 7.2
Nicht in der Wartung enthalten sind insbesondere die folgenden Leistungen. Sie werden nach vorgängiger Absprache nach Aufwand verrechnet:
- a)neue Funktionen, Erweiterungen und Designänderungen;
- b)Major-Upgrades von Frameworks, Sprachen oder Plattformen sowie Migrationen;
- c)Anpassungen infolge geänderter Schnittstellen oder Bedingungen von Drittanbietern;
- d)Fehlerbehebungen ausserhalb der Gewährleistung, soweit sie mehr als geringfügigen Aufwand verursachen;
- e)Störungen, die der Kunde oder Dritte verursacht haben;
- f)Pflege von Inhalten und Schulungen.
- 7.3Support wird an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne Feiertage im Kanton Zürich) während der üblichen Geschäftszeiten erbracht. Nerera bearbeitet Anfragen zeitnah, garantiert jedoch keine bestimmten Reaktionszeiten, sofern kein SLA vereinbart wurde.
- 7.1
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- 8.1Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Ist Nerera mehrwertsteuerpflichtig, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- 8.2Die Vergütung für Softwareentwicklung richtet sich nach der Offerte (Pauschalpreis oder Aufwand). Wird nach Aufwand abgerechnet, gilt der in der Offerte genannte Stundenansatz.
- 8.3Hosting- und Wartungsleistungen werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
- 8.4Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr.
- 8.5Bei Zahlungsverzug kann Nerera ihre Leistungen nach schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von 10 Tagen einstellen, insbesondere Hosting-Dienste vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt bestehen.
- 8.6Nerera kann die Preise für wiederkehrende Leistungen auf den Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen. Die Anpassung wird dem Kunden spätestens 4 Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode mitgeteilt, sodass der Kunde fristgerecht kündigen kann.
- 8.7Der Kunde darf Forderungen von Nerera nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.
- 8.1
9. Haftung
- 9.1Nerera haftet unbeschränkt für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat, für Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. dem Produktehaftpflichtgesetz).
- 9.2
Im Übrigen ist die Haftung von Nerera, soweit gesetzlich zulässig, wie folgt beschränkt:
- a)Softwareentwicklung: auf den Betrag der für das betreffende Projekt vereinbarten Vergütung (ohne Mehrwertsteuer);
- b)Hosting, Wartung und Support: auf den Betrag der für die betroffenen wiederkehrenden Leistungen geschuldeten Vergütung für 12 Monate (Jahresgebühr, ohne Mehrwertsteuer);
- c)übrige Leistungen (z.B. Beratung): auf den Betrag der Vergütung für den betreffenden Auftrag (ohne Mehrwertsteuer).
- 9.3Die Haftungshöchstbeträge gemäss Ziffer 9.2 gelten pro Projekt bzw. pro Vertragsjahr der wiederkehrenden Leistungen gesamthaft für alle Schadenfälle, unabhängig vom Rechtsgrund (Vertrag oder ausservertragliche Haftung).
- 9.4Soweit gesetzlich zulässig, haftet Nerera nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrüche, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden sowie Bussen und Konventionalstrafen.
- 9.5Bei Verlust oder Beschädigung von Daten haftet Nerera, soweit gesetzlich zulässig, nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten aus vorhandenen Sicherungen erforderlich ist.
- 9.6Ansprüche aus Sicherheitsvorfällen, Datenschutzverletzungen oder Verletzungen der Vertraulichkeit unterliegen ebenfalls den Beschränkungen dieser Ziffer. Massgebend ist der Haftungshöchstbetrag derjenigen Leistung, in deren Rahmen der Vorfall entstanden ist. Nerera trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen; eine absolute Sicherheit gegen Angriffe, Fehler und Ausfälle kann jedoch nicht gewährleistet werden.
- 9.7Die Haftung für Hilfspersonen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Für Leistungen von Infrastruktur- und Plattformanbietern (z.B. Rechenzentren, DNS, Zahlungs- oder KI-Dienste) haftet Nerera nur für deren sorgfältige Auswahl. Soweit möglich, tritt Nerera dem Kunden ihre Ansprüche gegenüber solchen Anbietern ab.
- 9.8Nerera haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt, wie Naturereignisse, Pandemien, behördliche Massnahmen, Krieg, Streiks, grossflächige Cyberangriffe oder Ausfälle der öffentlichen Infrastruktur.
- 9.9Der Kunde hat Schäden unverzüglich, spätestens innert 30 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu melden und alle zumutbaren Massnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
- 9.1
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
- 10.1Die Parteien halten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen ein, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).
- 10.2Bearbeitet Nerera im Auftrag des Kunden Personendaten (z.B. im Rahmen von Hosting oder Wartung), handelt Nerera als Auftragsbearbeiterin. Die Einzelheiten regelt ein Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil des Vertrags ist.
- 10.3
Besteht kein separater AVV, gilt Folgendes:
- a)Nerera bearbeitet die Personendaten nur zur Vertragserfüllung und nach den Weisungen des Kunden;
- b)Nerera darf Unterauftragsbearbeiter beiziehen (z.B. Hosting-Anbieter); der Kunde stimmt dem zu;
- c)Nerera trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten;
- d)Nerera meldet dem Kunden Verletzungen der Datensicherheit so rasch als möglich.
- 10.4Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung verantwortlich, insbesondere für die Information der betroffenen Personen, seine Datenschutzerklärung und die Beantwortung von Auskunftsbegehren. Nerera unterstützt ihn dabei auf Wunsch gegen Vergütung nach Aufwand.
- 10.5Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
- 10.6Nerera darf den Kunden und das Projekt als Referenz nennen (z.B. Name, Logo, Screenshots auf der Website), sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Vertrauliche Informationen werden dabei nicht offengelegt.
- 10.1
11. Rechte an Arbeitsergebnissen
- 11.1Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung gehen sämtliche Rechte an den eigens für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere projektspezifischer Quellcode, Konzepte und Designs) auf den Kunden über, einschliesslich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung.
- 11.2Nerera behält alle Rechte an vorbestehenden und allgemein verwendbaren Komponenten, Bibliotheken, Werkzeugen, Vorlagen und an ihrem Know-how. Soweit diese Bestandteil der Arbeitsergebnisse sind, erhält der Kunde daran ein zeitlich unbeschränktes, nicht-exklusives und unentgeltliches Nutzungsrecht für die Verwendung im Rahmen der Software. Nerera darf diese Komponenten und ihr Know-how in anderen Projekten weiterverwenden.
- 11.3Open-Source-Komponenten unterstehen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen, die der Kunde einhält.
- 11.4Bis zur vollständigen Bezahlung erhält der Kunde lediglich ein widerrufliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
- 11.1
12. Vertragsdauer und Kündigung
- 12.1Verträge über Softwareentwicklung enden mit der Abnahme und der vollständigen Bezahlung. Tritt der Kunde vorzeitig vom Vertrag zurück, schuldet er die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die bereits entstandenen Aufwände. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Nerera bleiben vorbehalten.
- 12.2Verträge über Hosting und Wartung haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Leistungsbeginn. Sie verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt werden.
- 12.3Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für Nerera insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen im Verzug ist oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstösst.
- 12.4Im Voraus bezahlte Vergütungen für wiederkehrende Leistungen werden bei ordentlicher Kündigung und bei einer vom Kunden verschuldeten fristlosen Kündigung nicht zurückerstattet.
- 12.5Nach Vertragsende stellt Nerera dem Kunden auf Anfrage, die innert 30 Tagen nach Vertragsende erfolgen muss, einen Export seiner Daten und, soweit die Rechte daran auf den Kunden übergegangen sind, den Quellcode in einem gängigen Format zur Verfügung. Aufwand, der über einen Standard-Export hinausgeht, wird nach Aufwand verrechnet. Nach Ablauf dieser Frist löscht Nerera die Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
- 12.1
13. Schlussbestimmungen
- 13.1Nerera kann diese AGB jederzeit ändern. Für neue Verträge gilt die jeweils in der Offerte bezeichnete Fassung. Bei laufenden wiederkehrenden Verträgen werden Änderungen dem Kunden mindestens 2 Monate vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht er, gelten die bisherigen AGB bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin weiter.
- 13.2Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.
- 13.3Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Ist eine Haftungsbeschränkung unwirksam, gilt die weitestgehende gesetzlich zulässige Beschränkung.
- 13.4Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Nerera auf Dritte übertragen.
- 13.5Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG).
- 13.6Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Nerera in Kloten. Nerera ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.
- 13.1